Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Seeweide Naturcamping Penzlin sind Vertragsbestandteil.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Campingplatz Seeweide Naturcamping Penzlin, Inhaber Marie-Kristin Lindemann, als Betreiber des Platzes und dem Campinggast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die für den Reisezeitraum gültigen Drucksachen. Telefonische Absprachen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Betsätigung durch den Campingplatzinhaber.
2. Buchungen
Reservierungen können telefonisch, persönlich oder schriftlich per E-Mail vorgenommen werden. Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Campinggast den Abschluss eines Campingvertrages verbindlich an. Der Campingvertrag kommt mit der schriftlichen oder telefonischen Annahmebestätigung durch den Campingplatzinhaber zustande. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Ihre Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich scheint. (z.B.: Dauerregen etc.)
3. Anzahlung / Zahlung /Stornierung
Die Anzahlung von 50,00 € ist innerhalb von 10 Tagen auf unser Konto zu überweisen. Die Anzahlung ist eine Vorauszahlung und wird voll mit angerechnet.
Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Ankunftstag erheben wir 15,00 € Bearbeitungsgebühr (Stornogebühr). Bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor Ankunftstag wird die Anzahlung als Kostenerstattung einbehalten.
4. An- und Abreise
Das Mietobjekt steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der Rezeptionszeiten (HS 8.00 – 13 Uhr und 15-20 Uhr; NS 8-13 Uhr und 15-18 Uhr) möglich. Eine Abweichung der Anreisezeit bedarf einer telefonischen Absprache. Sollte sich Ihre Anreise wesentlich verzögern, verständigen Sie uns bitte. Erfolgt keine Benachrichtigung, können wir das Mietobjekt nur bis 20 Uhr des vereinbarten Anreisetages für Sie freihalten und werden es dann entschädigungslos anderweitig vergeben. Bei eigener oder durch Platzverweis vorzeitiger Abreise wird der komplette Mietpreis erhoben.
5. Nutzung des Campingstandplatzes
Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Die reservierende Person ist persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich aus der Reservierung bzw. dem Aufenthalt ergeben, sowohl für sich selbst als auch für alle angemeldeten Gäste. Es obliegt dem Gast, den Inhaber des Campingplatzes auf Mängel und Defekte des Inventars vor Benutzung des Mietobjektes aufmerksam zu machen.
6. Pflichten
Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Beachtung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Campinggast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat. Der Campinggast haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die aus dem Abschluss des Campingvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Campingplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten Gäste. Hunde sind auf dem Campingplatz nur angeleint erlaubt. (Hundekot- Beseitigung ist Pflicht!)
7. Hausrecht
Der Campingplatzbetreiber hat Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall sofort Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern (auch wenn eine vorherige Anmeldung vorliegt) oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Campingplatzordnung oder im Interesse der anderen Campinggäste erforderlich scheint. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder Gruppenleiters mit amtlichem Ausweis den Platz nutzen.
8. Platzzuweisung
Beim Aufstellen der Wohnwagen und Zelten folgen Sie bitte den Anweisungen des Platzpersonals. Eigenmächtiges Umstellen und Platzwechsel ist nichtgestattet. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Leinen, Zeltpflöcke oder anderes Zubehör gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnwagen, Zelten, PKW und deren Zubehör.
9. Feuer / Grillen
Offene bodenberührende Feuer sind auf dem gesamten Campingplatz nicht gestattet. Das Betreiben zugelassener Holzkohlegrill mit einer Bodenfreiheit von ca. 40 cm ist unter Berücksichtigung des Brandschutzes und vermeidbarer Belästigung der anderen Gäste gestattet. Die Benutzung der Lagerfeuerstelle ist nur nach Absprache und Anmeldung in der Rezeption gestattet.
10. Rücktritt durch den Campinggast
Der Campinggast kann jederzeit mittels schriftlicher oder telefonischer Erklärung gegenüber dem Campingplatzinhaber dessen Rücktritt vom Campingvertrag erklären. Entscheidend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Campinginhaber. Tritt der Campinggast vom Campingvertrag zurück, kann der Campingplatzinhaber folgende angemessene Entschädigung verlangen (siehe Punkt 3).
11. Rücktritt durch den Platzinhaber
Der Campingplatzinhaber kann von dem Campingvertrag vor Vertragsbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden dem Campinggast alle bezahlten Beträge zurückerstattet; weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. In diesem Fall verpflichtet sich der Campingplatzinhaber, den Campinggast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Mietobjektes zu informieren. Ferner ist der Campingplatzinhaber berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet, nachhaltig stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall hat der Campinggast den gesamten mit dem Campingplatzinhaber vereinbarten Mietpreis zu entrichten.
12. Haftung
Der Campingplatzinhaber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser- und Stromversorgung entstehen, sowie die Lärmbelästigung durch Dritte. Ferner haftet der Campingplatzinhaber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campinggelände befindliche Anlagen (auch Spielplatz) oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außerhalb des Campingplatzes befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campingplatzinhabers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Campingplatzinhaber zurechenbarer Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Campinggastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlagen entstehen, haftet der Campinggast selbst gegenüber geschädigten Dritten.
13. Preise
Es gilt die aktuelle Preisliste des Campingplatzinhabers. Der Mietpreis ist per Überweisung bei Vorkasse oder vor Ort, vor der Abreise zu zahlen.
14. Reklamationen
Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Campinggastes unverzüglich dem Campingplatzinhabers zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während dem Aufenthalt des Campinggastes unmittelbar dem Campingplatzinhaber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.
15. Schlussbestimmungen
Der Campingast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Campinggast erkennt bei Buchungsanfrage die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Seeweide Naturcamping Penzlin – 17217 Penzlin – Stand: Oktober 2018
Inhaber Marie-Kristin Lindemann